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Videotürklingel in der Mietwohnung: was erlaubt ist

Als Mieter darfst du eine Videotürklingel nutzen, wenn sie nur deinen eigenen Eingangsbereich zeigt. Hausflur, Nachbartüren und den Gehweg darf sie nicht dauerhaft erfassen. Für Bohrlöcher in Tür oder Fassade brauchst du die Zustimmung des Vermieters.

Aktualisiert am von der Redaktion klingel ohne abo. So arbeiten wir

Was die Kamera zeigen darf

Filmst du nur deine eigene Tür und die Fläche direkt davor, bleibt das im privaten Bereich. Sobald die Kamera Bereiche erfasst, die andere nutzen, gelten die Regeln des Datenschutzes. Das hat der Europäische Gerichtshof 2014 entschieden: Wer mit seiner Kamera auch den öffentlichen Raum filmt, kann sich nicht auf die Ausnahme für private Tätigkeiten berufen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg nennt die Überwachung von Nachbargrundstücken unzulässig. Bildbereiche lassen sich mit Schwärzungen in der App oder mit Blenden am Gerät einschränken.

EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014, C-212/13: Kamera, die den öffentlichen Raum erfasst. § 4 BDSG: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume.

Stand 5. November 2026

Mehrfamilienhaus mit gemeinsamem Flur

Liegt deine Wohnungstür im Treppenhaus, sieht die Kamera fast immer Teile des Flurs. Das ist der kritische Fall. Gerichte haben Kameras im Hausflur mehrfach untersagt, wenn nicht alle Bewohner einverstanden waren. Stelle den Bildausschnitt so eng wie möglich ein und schalte die Bewegungserkennung für den Flur ab.

Beispiel: Du ziehst am 1. Dezember 2026 in eine Wohnung im zweiten Stock. Gegenüber liegt die Tür der Nachbarin. Eine Klingel mit 160 Grad Blickwinkel würde ihre Tür mitfilmen. Mit einer Privatsphäre-Zone in der App schwärzt du diesen Bereich, sodass er weder im Livebild noch in Aufnahmen erscheint.

Zustimmung des Vermieters

Tür und Fassade gehören dem Vermieter. Bohrst du Löcher oder tauschst die vorhandene Klingel an der Haustür, musst du vorher fragen. Eine Akku-Klingel mit Klebeplatte an deiner eigenen Wohnungstür ist meist unproblematisch, solange beim Auszug nichts zurückbleibt.

So gehst du vor

  1. Vor dem Kauf fragen, ob die Klingel Privatsphäre-Zonen hat.
  2. Beim Vermieter schriftlich anfragen, wenn du bohren oder die Hausklingel tauschen willst.
  3. Nach der Montage den Bildausschnitt prüfen und alles schwärzen, was nicht zu deiner Tür gehört.
  4. Nachbarn im Flur kurz informieren. Das vermeidet Streit, bevor er entsteht.

Quellen, abgerufen am 5. November 2026: EuGH C-212/13 auf eur-lex.europa.eu, § 4 BDSG auf gesetze-im-internet.de, LfDI Baden-Württemberg „Erste Hilfe bei Videoüberwachung in der Nachbarschaft“. Kein Rechtsrat.