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Videotürklingel und DSGVO am eigenen Haus
Eine Videotürklingel am eigenen Haus ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie sich erst beim Klingeln einschaltet und Gehweg und Nachbargrundstück nicht dauerhaft filmt. Speichern ist der heikle Punkt: Der Landesbeauftragte in Baden-Württemberg und das Landesamt in Bayern erlauben die Klingelkamera nur ohne gespeicherte Aufnahmen. Ton aufzunehmen ist laut LfDI grundsätzlich unzulässig.
Aktualisiert am . Redaktionell verantwortlich: Thomas Brinkhaus, Brinkhaus GbR. Änderung: Neue Seite. So arbeiten wir
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LfDI Baden-Württemberg, Erste Hilfe bei Videoüberwachung in der Nachbarschaft. LDA Bayern, Datenschutzkonformer Einsatz einer Video-Türklingelkamera, Stand Juli 2026.
Abgerufen am 7. November 2026
Was der LfDI Baden-Württemberg sagt
- Das eigene oder familiär genutzte Grundstück zu überwachen ist grundsätzlich zulässig. Dafür gilt die DS-GVO laut LfDI gar nicht.
- Öffentliche Flächen wie Straßen und Gehwege zu überwachen ist regelmäßig unzulässig.
- Nachbarliche Grundstücke zu überwachen ist unzulässig.
- Türklingelkameras sind zulässig, wenn die Bildübertragung erst mit dem Klingeln startet und keine Aufnahmen gespeichert werden.
- Tonaufnahmen sind grundsätzlich unzulässig. Der LfDI verweist auf § 201 StGB, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
- Auch ein reines Livebild ohne Aufnahme ist laut LfDI eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bildbereiche schränkst du laut LfDI mit Schwärzungen in der Software oder mit Blenden ein. Werden Aufnahmen gespeichert, dürfen Schwärzungen nicht rückgängig zu machen sein.
Was das LDA Bayern verlangt
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hält die Klingelkamera grundsätzlich nur dann für zulässig, wenn alle diese Punkte erfüllt sind:
- Der Zweck ist allein, zu sehen, wer geklingelt hat.
- Die Kamera schaltet sich nur durch das Klingeln ein, höchstens 2 Minuten, und danach selbst wieder aus.
- Gehweg, Straße und Nachbargrundstück sind nur so weit im Bild, wie es nicht anders geht.
- Ein Livebild über das Internet wird sicher übertragen.
- Es ist keine Aufzeichnung der Bilder möglich.
- Es gibt keine Bildanalyse und keine Gesichtserkennung mit KI.
- Ein Hinweisschild nennt die Angaben nach Art. 13 DS-GVO.
Im nächsten Satz spricht das LDA allerdings von einer zweckgebundenen und nur kurzzeitigen Aufzeichnung. Die Liste sagt keine Aufzeichnung, der Folgesatz kurzzeitige Aufzeichnung. Wir geben beides so wieder, wie es im Schreiben steht. Sind die Punkte nicht erfüllt, ist es laut LDA keine Klingelkamera mehr, und das Filmen außerhalb des eigenen Grundstücks ist dann grundsätzlich unzulässig.
Wo sich die beiden Behörden unterscheiden
Der LfDI nennt Gehweg und Straße regelmäßig unzulässig. Das LDA lässt einen Anschnitt zu, soweit er unvermeidlich ist, und nennt zusätzlich die 2 Minuten, das Schild und das Verbot von Gesichtserkennung. Beide sind Aufsichtsbehörden für ihr eigenes Land. Für andere Länder ist die jeweilige Landesbehörde zuständig.
Beispiel: Du kaufst am 7. November 2026 eine Google Nest Doorbell (mit Akku) für 199,99 Euro für dein Haus in Bayern. Ohne Abo legt sie laut Google einen Videoverlauf von 3 Stunden an, sie speichert also Aufnahmen. Das LDA verlangt in seiner Liste, dass keine Aufzeichnung möglich ist. Prüfe in der App, ob du Aufnahmen und Ton abschalten kannst, und richte den Blickwinkel auf deine Haustür aus.
So gehst du vor
- Klingel so montieren, dass vor allem dein Eingang im Bild ist.
- In der App Privatsphärezonen oder Schwärzungen für Gehweg und Nachbarhaus setzen.
- Bewegungsaufnahmen, Daueraufnahme und Tonaufnahme prüfen und, wo möglich, abschalten.
- Gesichtserkennung nicht einschalten.
- Ein Hinweisschild mit den Angaben nach Art. 13 DS-GVO anbringen. Ein Muster nennt das LDA auf seiner Seite zur Videoüberwachung.
Häufige Fragen
- Gilt die DSGVO für meine Klingel am Einfamilienhaus?
- Solange die Kamera nur dein Grundstück zeigt, laut LfDI nicht. Der EuGH entschied am 11. Dezember 2014 in der Sache C-212/13: Eine Kamera an einem Einfamilienhaus, die Videos speichert und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, ist keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit. Das Urteil betraf noch die Richtlinie 95/46, die Vorgängerin der DS-GVO.
- Darf meine Klingel bei Bewegung aufnehmen?
- Nach beiden Behörden heikel. Der LfDI erlaubt die Klingelkamera, wenn das Bild erst mit dem Klingeln kommt und nichts gespeichert wird. Das LDA nennt das Einschalten durch das Klingeln als Bedingung.
- Was mache ich, wenn der Nachbar mich filmt?
- Der LfDI empfiehlt zuerst ein Gespräch, weil sich viele Kameras datenschutzkonform einstellen lassen und manche nur Attrappen sind. Unterlassung bei Attrappen verlangst du laut LfDI auf dem Zivilrechtsweg.
- Ist das hier eine Rechtsberatung?
- Nein. Wir geben wieder, was die beiden Behörden schreiben. Im Streitfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen, abgerufen am 7. November 2026: LfDI Baden-Württemberg, Erste Hilfe bei Videoüberwachung in der Nachbarschaft; LDA Bayern, Datenschutzkonformer Einsatz einer Video-Türklingelkamera (PDF, Stand Juli 2026); LDA Bayern, Videoüberwachung; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014, C-212/13; § 201 StGB; Google Store, technische Daten Nest Doorbell (mit Akku).
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